Redakteur übersieht Sperrfrist – Stadt verliert Millionen-Zuschuss
Nachricht über Zuschuss zu früh veröffentlicht
Seit Jahren kämpfen Städte und Gemeinden mit beschränkten Mitteln darum, für ihre Bewohner:innen lebenswert zu bleiben. Die vorhandenen Gelder so zu verteilen, dass niemand zu kurz kommt, ist dabei so gut wie unmöglich. Abhilfe schaffen hier Zuschüsse, die der Bund regelmässig für geeignete Projekte vergibt. Ulm, eine süddeutsche Grossstadt, die seit Langem ihr Museum sanieren wollte, hatte sich ebenfalls um finanzielle Unterstützung beworben. Die Chancen auf Erfolg standen gut, der Zuschuss musste lediglich noch offiziell genehmigt werden. Daher sah ein aus der Stadt stammender Bundestagsabgeordneter wohl keinen Grund, die frohe Botschaft über den Zuschuss für die Sanierung nicht schon im Vorfeld per Mail als Pressemitteilung an Journalist:innen zu versenden – darunter auch das Onlineportal der Stadt.
Dieses Vorgehen klingt erst einmal nach journalistischer Routinearbeit. Wie üblich sichtete der zuständige Redakteur die Nachricht zusammen mit allen anderen eingegangenen Pressemitteilungen – doch dabei übersah er einen mehrfach hervorgehobenen, wichtigen Hinweis auf eine sogenannte Sperrfrist. Ist eine Pressemitteilung mit einer Sperrfrist versehen, darf ihr Inhalt erst zu einem ganz bestimmten Zeitpunkt an die Öffentlichkeit gelangen. Meist liegt der Grund für diese Massnahme darin, dass sich die/der Verantwortliche für die Mitteilung einen kommunikativen sowie zeitlichen Vorteil erhalten möchte. Eine verfrühte Veröffentlichung steht dieser Absicht natürlich entgegen.
Keine Einhaltung der Sperrfrist, kein Zuschuss
So gab der Redakteur die Meldung zum vermeintlich sicheren Zuschuss direkt heraus. Dieses Versäumnis brachte ihm jedoch nicht nur Ärger aus politischen Kreisen ein, sondern zog drastische Konsequenzen für die Stadt nach sich: Der Zuschuss für die Museumssanierung war unwiederbringlich dahin. Doch wie konnte es sein, dass eine verfrühte Meldung solche weitreichenden Folgen hat?
Die Antwort ist eigentlich recht simpel: Um den Zuschuss für seine Stadt nicht zu gefährden, hätte der Redakteur die förmliche Entscheidung des Berliner Haushaltsausschusses über das Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ abwarten müssen. Dieser beschäftigte sich nämlich mit 150 bereits so gut wie bewilligten Anträgen, unter anderem auch den der betroffenen Stadt Ulm. Die Wahlkreisabgeordneten der Städte waren bereits über den bevorstehenden Positiventscheid informiert.
Die grösste Abmahngefahr für Medienschaffende sind immer noch Rechtsverletzungen. Wie Sie diese vermeiden erfahren Sie im Artikel Die 5 häufigsten Rechtsverletzungen und wie Sie diese vermeiden.
Harte Entscheidung des Ausschusses
Da nun aber schon vor der offiziell gefällten Entscheidung eine Meldung zum bewilligten Zuschuss online ging, traf der Ausschuss eine harte disziplinarische Entscheidung und entfernte die Projekte, deren Bezuschussung zu früh publik wurde, aus dem Förderungspaket. Damit waren mehr als zwei Millionen Euro Zuschuss für die Stadt Ulm dahin. Besonders bitter: Der Artikel im Onlineportal, der die Misere ins Rollen brachte, war nur etwa eine Stunde online, bevor der zuständige Redakteur auf seinen Fehler aufmerksam gemacht wurde. Umso erstaunlicher mutet es an, dass die Veröffentlichung in Berlin überhaupt auffiel. In Ulm selbst hoffen alle Beteiligten nun inständig auf eine zweite Förderrunde, um das Museum vielleicht doch noch sanieren zu können. Ob tatsächlich eine neue Ausschreibung stattfindet, ist allerdings noch unklar.
Sperrfrist übersehen: Drohen nun Konsequenzen?
Nachdem der erste Schock verdaut ist, diskutieren Beteiligte und Neugierige nun darüber, ob die Verantwortung für dieses Unglück einzig beim Redakteur zu suchen ist und nicht vielleicht auch beim zuständigen Abgeordneten, der diese wichtige Meldung nur Stunden zuvor an einen grossen Verteiler verschickt hatte.
Juristisch gesehen sind Medien zumindest nicht dazu verpflichtet, sich an eine Sperrfrist zu halten. Sie basiert stattdessen auf einem Vertrauensverhältnis zwischen Informant:in und Journalist:in. Dieses Verhältnis würde bei einer verfrühten Veröffentlichung natürlich stark belastet, doch rechtlich ist das nicht von Belang, solange kein Vertrag geschlossen wurde. Es handelt sich hierbei also eher um eine Frage der journalistischen Ethik, deren Verletzung sich im schlimmsten Fall negativ auf den künftigen Zugang zu Vorabinformationen auswirken kann.
Über handfeste Konsequenzen für den Redakteur ist uns zwar nichts bekannt, doch sein Fall illustriert sehr eindrücklich, wie schnell im Medienbereich ein fataler beruflicher Schnitzer passieren kann, der einen gewaltigen finanziellen Schaden nach sich zieht. Eine passende Absicherung lohnt sich also auch und insbesondere für die schreibende Zunft.
Schutz für Ihre Tätigkeit in der Medienbranche
Auch wenn (bisher) nichts über rechtliche Konsequenzen für den Redakteur des Ulmer Stadtportals bekannt ist, so zeigt dieser Fall doch eindrücklich, wie gross das Risiko eines beruflichen Missgeschicks samt finanzieller Einschnitte auch im journalistischen Bereich ist. Eine massgeschneiderte Absicherung in Form einer Media-Haftpflicht über exali lohnt sich also für selbständige Redakteur:innen, Grafiker:innen, Blogger:innen und viele weitere Medienschaffende – denn schon eine Rechtsverletzung in Form eines unrechtmässig verwendeten Bildes genügt und Ihnen droht Ihnen eine Abmahnung samt teurer Schadenersatzforderung.
Auch Streitigkeiten mit Auftraggeber:innen, Verzögerungen oder Datenschutzverstösse sind immer wieder Gegenstand teurer Auseinandersetzungen. In jedem Fall prüft der Versicherer die an Sie gestellten Forderungen und trägt, sofern sie sich als rechtmässig herausstellen, die Kosten. Sind Ansprüche dagegen überzogen oder unberechtigt, werden sie in Ihrem Namen abgewehrt.
Dabei kommt es auch darauf an, eine ausreichend grosse Versicherungssumme zu wählen, um mögliche Schäden richtig regulieren zu können. Bei der Media-Haftpflicht über exali können Sie unter Deckungssummen zwischen CHF 300'000 bis zu CHF 3'000'000 wählen. Damit wäre sogar der Ulmer Redakteur rundum abgesichert gewesen, hätte er den entstandenen Schaden begleichen müssen.
Unsere Kundenbetreuer:innen beraten Sie unter +41 (0) 58 255 60 00 von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr gern bei der Zusammenstellung Ihres individuellen Versicherungsschutzes.