Ein Software-Fehler in Apotheken führte zu falschen Medikamenten-Informationen
Software-Panne im elektronischen Gesundheitsportal
Die elektronische Gesundheitsakte, kurz ELGA, ist ein Gesundheitsportal in Österreich, das zahlreiche Patientendaten digital abbildet. So nutzen behandelnde Ärztinnen und Ärzte, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen das Portal, um aktuelle Patienteninformationen wie Diagnosen, Behandlungen und eben auch Medikamentendosierungen zu speichern. Patientinnen und Patienten wiederum können nach der Registrierung bei ELGA ihre Gesundheitsdaten einsehen (e-Befund) und Apotheken nutzen das Gesundheitsportal zur elektronischen Medikation (e-Medikation). Leider funktionierte aber die Software der österreichischen Apotheken nicht so, wie sie sollte.
Statt die Medikation der Ärzte zu übernehmen, zeigte die Software falsche Einnahmeempfehlungen an. "Apotheken bedienen sich privater Softwareprodukte. Bei einem dieser Softwareanbieter kam es aufgrund eines Fehlers in der eingesetzten Software zu einer von der ärztlichen Verordnung abweichenden Anzeige einer Dosierungsinformation", zitiert der Standard eine an die österreichische Presseagentur (APA) übermittelte Stellungnahme der Apotheker- und Ärztekammer, dem Dachverband der Sozialversicherungsträger, der Elga GmbH und der pharmazeutischen Gehaltskasse.
Glück im Unglück für Patientinnen und Patienten
Die Geschichte um die österreichischen Apotheken hat ein Happy End, denn glücklicherweise wurde der Software-Fehler von den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern frühzeitig bemerkt. Rund 33 Apotheken aus dem Raum Wien waren betroffen und nahmen umgehend Kontakt zu den Patientinnen und Patienten, sowie den Ärztinnen und Ärzten auf. Dennoch: Wäre die Software-Panne nicht so schnell aufgefallen, hätten potenziell über 1.000 Menschen aufgrund von falschen Medikamenten-Einnahmeempfehlungen körperliche Schäden davontragen können. In diesem Fall hätten die Apotheken die Softwarehersteller:innen aus der Privatwirtschaft sicherlich in Haftung genommen.
Risiko Schadenersatz für IT-Freiberufler und IT-Unternehmen
Egal ob Sie ein Unternehmen leiten oder als Freelancer:in Software-Lösungen für Unternehmen entwickeln: Der Fall mit der fehlerhaften Software in österreichischen Apotheken zeigt recht deutlich, dass schon ein kleiner Fehler grosse Auswirkungen haben und damit auch grossen Schaden nach sich ziehen kann. Entsprechend umfangreich können dann auch die Schadenersatzforderungen an Software-Entwickler:innen ausfallen. Ein Fehler in der Programmierung eines Produktes ist rechtlich eine sogenannte Schlechtleistung, die Geschädigten wären in diesem Falle die betroffenen Patientinnen und Patienten, die ihren Schaden bei den Apotheken geltend machen würden.
Die Apotheken wiederrum haben einen so genannten Regressanspruch gegenüber der/dem Softwarehersteller:in. So ist die/der Softwarehersteller:in natürlich über den „Umweg“ der Apotheken in der Haftung, auch wenn keine Vertragsbeziehung mit den Apotheken-Kundinnen und –Kunden beziehungsweise Patientinnen oder Patienten besteht. Mit einer Berufshaftpflicht (auch IT-Berufshaftpflicht oder IT-Haftpflicht genannt) können sich Software-Entwickler:innen gegen eben solche Regressansprüche und die damit einhergehenden Schadenersatzforderungen absichern. Selbstverständlich sind auch Direktansprüche gegen Softwareentwickler:innen versichert.
Besser auf Nummer sichergehen: Mit der IT-Haftpflicht von exali
Egal ob ein Fehler in der von Ihnen entwickelten Software einen Vermögensschaden (zum Beispiel Umsatzausfall durch ein defektes Kassensystem), Sachschaden (zum Beispiel ein brennender Pflug, wie in unserem echten exali-Schadenfall) oder eben auch einen Personenschaden zur Folge hat: Mit der IT-Haftpflicht von exali sind Sie bei Schadenersatzansprüchen umfassend abgesichert. Der Versicherer prüft dabei stets, ob ein Anspruch berechtigt ist oder nicht, wehrt unberechtigte Schadensansprüche ab und begleicht berechtigte Ansprüche. Durch den integrierten passiven Rechtsschutz geschieht dies ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Hier können Sie Ihre Prämie für die IT-Haftpflicht berechnen: