Let’s Plays: Urheberrecht und andere Risiken bei Gaming-Content

Das neueste Game durchspielen oder eine Gaming-Session streamen und dabei Geld verdienen? Für bekannte Grössen wie Gronkh, MontanaBlack oder Trymacs ist dieser Traum Wirklichkeit – andere wollen da natürlich nachziehen. Allerdings werden die meisten angehenden Streamer:innen und/oder Videoproduzent:innen oft schnell von der Realität eingeholt, denn: Um mit Gaming-Content Geld zu verdienen, benötigt man nicht nur jede Menge Aufrufe und Ausdauer  – auch rechtlich gibt es eine Menge zu beachten. Wir verraten Ihnen, worauf es ankommt.

Let’s Play – was ist das eigentlich?

Let’s Play – zu Deutsch „lass uns spielen“ ist vereinfacht ausgedrückt ein Format, dass es Ihnen ermöglicht, andere Leute an Ihrem Gaming-Erlebnis. teilhaben zu lassen. Bekannt wurden diese Gaming-Videos zunächst als vorgeschnittene Videos auf YouTube, mittlerweile gibt es sie aber auch als Livestreams auf Twitch, YouTube und anderen Plattformen.

Tipp:

Alles zum Thema Twitch – wie Streams funktionieren und was es dabei zu beachten gilt, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst: Twitch fürs Business

Welche Spiele darf man let’s playen?

Grundsätzlich handelt es sich bei einem Video- oder Computerspiel, ähnlich wie bei einem Film oder Musikstück immer um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Das bedeutet, es ist Ihnen zunächst einmal ganz generell nicht gestattet, ein Video mit Inhalten eines Games auf einer Plattform hochzuladen oder die Inhalte des Games live zu streamen.

Games und Urheberrecht

Wie bereits geschrieben: Games sind urheberrechtlich geschützte Werke (Art.2 URG). Das Bundesgesetz über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte schützt geistige und künstlerische Leistungen. Die Rechte für die jeweiligen Games liegen in der Regel bei den Publisher:innen, welche die Spiele auf den Markt bringen wie zum Beispiel Ubisoft (Assassin’s Creed), Activision (Call of Duty), Epic Games (Fortnite) und so weiter. Viele von ihnen tragen dem Trend der Let’s Plays und Livestreams bereits Rechnung und bieten online Guidelines, Regelwerke oder Lizenzbedingungen, um einen rechtlichen Rahmen für die Nutzung ihrer Spiele zu schaffen.

Ist die Nutzung eines Computerspiels für Let’s Plays ausdrücklich gestattet, können Sie davon ausgehen, dass das auch die im Spiel verwendete Musik mit einbezieht. Der Verband der deutschen Games Branche e. V. hat zum Beispiel eine Liste erstellt, in der die Guidelines für Let’s Plays von einigen Publisher:innen verlinkt sind. So wissen Sie als Streamer:in in Sachen Urheberrecht von vorneherein Bescheid und können sich beruhigt Ihrem Projekt widmen.

Vorsicht bei Musik und Sounds im Game

Zu einem guten Spiel gehört natürlich auch ein passender Soundtrack. Sollte dieser in Ihren Videos oder Streams allerdings einfach so zu hören sein – zum Beispiel während einer Streamingpause oder als Video-Intro - erwartet Sie im schlimmsten Fall eine Abmahnung. Denn: Auch die Musikindustrie hält Rechte an den in Games verwendeten Sounds.

Auf dem bei Let’s Player:innen beliebten Videoportal Twitch kam es vermehrt zu Abmahnungen, Video- oder gleich kompletten Accountsperren aufgrund von Musik, die für den Kanal zum Einsatz kam, zum Beispiel nutzten einige Let’s Player:innen bekannte Popsongs als Intro. Denn auch, um Musik online zu verbreiten, müssen Sie die nötigen Rechte erwerben. Die Erlaubnis dafür können Sie zum Beispiel direkt bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft (natürlich gegen Zahlung eines Entgelts) erhalten – üblicherweise ist hier die GEMA die richtige Adresse. Die Website der Verwertungsgesellschaft hält eine Übersicht der verschiedenen Nutzungstarife für Sie bereit. Alternativ besteht die Möglichkeit, die benötigten Rechte direkt bei den Musiklabels zu erwerben. Das mag gerade bei den ersten Schritten sehr umständlich erscheinen, doch bedenken Sie, wie viel Zeit und Nerven Sie ein Rechtstreit kosten könnte, wenn Sie diese Investition im Vorfeld nicht tätigen.

Eine Lizenz erwerben Sie, um ein Werk – in diesem Fall ein Computerspiel – für Ihre Zwecke zu verwenden. Denn auch wenn manche Publisher:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Verwendung ihrer Inhalte für Let’s Plays erlauben, benötigen Sie grundsätzlich eine Lizenz, um sie öffentlich zu spielen – der reine Kauf eines Spiels berechtigt Sie nämlich nur zum privaten Gebrauch. Das Dokument hierfür kann digital oder analog erstellt sein – beides ist möglich solange die/der Urheber:in korrekt genannt wird.

Tipp:

Die unbedachte Nutzung von Musikstücken kann teuer werden! Damit dieser Kelch an Ihnen vorübergeht, haben wir im Artikel Das sollten Sie über die Verwendung lizenzpflichtiger Musik auf TikTok, YouTube, Instagram und Co. wissen, alles Wichtige zum korrekten Einsatz von Musikstücken für Sie zusammengefasst.

Eine gute Alternative: Freie Musik

Wenn Sie die Rechte an bestimmten Aufnahmen nicht erwerben können oder wollen, bieten frei verfügbare Werke eine gute und kostengünstigere Alternative. Dabei handelt es sich um Aufnahmen, deren Schöpfer:in kein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist und die/der Ihr/sein Werk zur freien Nutzung zur Verfügung stellt.

Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn diese Verwendungsfreiheit muss sich sowohl auf die Komposition selbst, als auch auf die Aufnahme beziehen. Denn sowohl die/der Komponist:in als Urheber:in als auch ausübende Künstler:innen können hier im Zweifelsfall ihre Rechte geltend machen. Am besten, Sie prüfen die Quellen freier Musik stets eingehend. Denn es besteht auch immer die Möglichkeit, dass sie von Dritten rechtswidrig veröffentlicht und fälschlicherweise als frei gekennzeichnet wurde.

Übrigens: YouTube bietet inzwischen die Möglichkeit, Musik selbst auf ihre Benutzbarkeit zu prüfen. Wählen Sie in Ihrem YouTube-Konto dafür einfach die Video-Tools aus und klicken Sie im Dropdown-Menü auf „Musikrichtlinien“. Dort können Sie Ihren favorisierten Track eingeben und herausfinden, ob und inwieweit die Nutzung des Titels gestattet ist. Unter dem Menüpunkt „Audiobibliothek“ stehen ausserdem viele frei nutzbare Musikstücke zur Auswahl.

Let’s Play ohne Lizenz – was kann da schon schiefgehen?

Wenn Sie jetzt darauf hoffen, unter dem Radar der Rechteinhaber:innen zu fliegen und sich die Kosten einer Lizensierung vielleicht ersparen zu können, müssen wir sie enttäuschen. Urheber:innen sind (zurecht) schnell dabei, wenn es darum geht, ihre Rechte am eigenen Werk geltend zu machen – und das kann für Sie schnell teuer werden. Doch auch, wenn Sie Ihren Content nach bestem Wissen und Gewissen lizensiert haben, kann es passieren, dass jemand Ansprüche an Ihre Veröffentlichungen stellt.

In solchen Fällen ist die Media-Haftpflicht von exali an Ihrer Seite. Der Versicherer prüft die an Sie gestellten Ansprüche, wehrt Forderungen ohne Grundlage in Ihrem Namen ab und trägt die Kosten für berechtigte Ansprüche.