Falsche Folierung ruiniert Fahrzeug – ein echter Schadenfall
Diesen Schadenfall und seine Folgen fassen wir auch in diesem Video noch einmal zusammen:
Inszenierung eines Neuwagens
Dieser Auftrag klingt erst einmal wie der Traum für alle, die gern kreativ arbeiten: Ein namhafter Autohersteller beauftragte eine Medienagentur damit, einen hochklassigen Wagen für eine Vernissage künstlerisch in Szene zu setzen - er sollte aufwendig besprüht werden. Um später Farbe auf das Auto auftragen zu können, war es daher notwendig, es im Vorfeld zu Folieren – das nahm der Hersteller selbst in die Hand.
Dass die Präsentation von Dienstleistungen und Produkten auf grossen Events durchaus ihre Tücken hat, erfuhr auch eine über exali verischerte Werbeagentur in folgendem Artikel: Werbeagentur bestellt falsche Werbemittel – ein echter Schadenfall.
Die zuständige Medienagentur beauftragte als Subunternehmer einen US-amerikanischen Künstler, der das Besprühen des Wagens übernehmen sollte. Dieser erhielt die Vorgabe, die beim Folieren ausgesparten Bereiche wie Scheiben, Sensoren und Scheinwerfer vor dem Sprayen sorgfältig abzukleben.
Bei einer/einem Subunternehmer:in handelt es sich um ein:e eigenständige:r Unternehmer:in. Sie/er erhält Aufträge von sogenannten Hauptunternehmen und erbringt im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags eine Leistung, die das Hauptunternehmen der/dem Auftraggeber:in schuldet.
Fahrzeug ruiniert – mehr als CHF 8'000 Schaden
Nachdem der Luxuswagen auf der Vernissage erfolgreich präsentiert wurde, erfolgte das böse Erwachen, als die Beteiligten feststellten, dass die Sprühfarbe durch die Falze der Türen, des Kofferraumdeckels und der Motorhaube in den Innenraum des Autos eingedrungen war und auch die vom Künstler abgeklebten Teile etwas vom Farbnebel abbekommen hatten. Ein TÜV-Gutachten bezifferte den Schaden am Fahrzeug schliesslich auf über CHF 8'000. Der Hersteller forderte diese Summe erst einmal von der Agentur als Schadenersatz zurück, da sie für das Besprühen des Fahrzeuges zuständig war.
Sie tragen zum Erfolg Ihrer Kundschaft bei – wir sichern Sie dabei ab
Ob als Agenturinhaber:in, Texter:in oder Grafiker:in – als Kreative:r bringen Sie Ihr ganzes Können ein, um Ihre Kundinnen und Kunden voranzubringen. Die Verantwortung dabei ist so umfassen wie der Schaden, wenn Ihnen doch einmal ein Fehler unterläuft. Bei beruflichen Versäumnissen wie Abmahnungen, Urheberrechtsverletzungen oder Verzugsschäden können Sie sich auf die Media-Haftpflicht über exali verlassen. So bleiben Sie im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen.
Die Medienagentur wandte sich nach dieser Hiobsbotschaft umgehend an das Kundenserviceteam von exali, das alle verfügbaren Informationen und Unterlagen zusammentrug und den Fall anschliessend an die Schadenspezialistinnen und -spezialisten des Versicherers weiterleitete. Diese prüften die Versicherungsleistung eingehend. Die Haftungsfrage gestaltete sich in diesem Fall allerdings besonders kompliziert, da drei Parteien an diesem Fall beteiligt waren: Der Hersteller des Autos, die von ihm beauftragte Medienagentur, sowie deren Subunternehmer (der US-amerikanische Künstler). Aus diesem Grund war es unumgänglich, erst einmal die einzelnen Aufträge sowie die damit verbundenen Pflichten zu überprüfen und diese haftungsrechtlich einzuordnen, bevor der Versicherer ein Angebot zur Kostenübernahme unterbreiten konnte.
Am Ende stellten sich die Zuständigkeiten wie folgt dar: Der Hersteller war für die sachgerechte Folierung des Fahrzeuges, die Agentur für das Werbekonzept und deren Umsetzung in Zusammenarbeit mit dem Künstler und der Künstler selbst für das Abkleben und das Besprayen des Fahrzeuges verantwortlich. Die Schadenspezialisten des Versicherers kamen nach ihrer Prüfung zu dem Ergebnis, dass der versicherten Agentur 50 Prozent des festgestellten Schadens anzulasten ist. Letztendlich war der Hersteller selbst für die Folierung verantwortlich, die vor allem die Kanten nicht sauber abdeckte und die Agentur als Hauptauftraggeber wiederrum für das schlechte Abkleben des Künstlers beim Sprayen. Mit der pauschalen Kostenteilung waren daher beide Parteien einverstanden. Den Haftungsteil der Medienagentur übernahm dabei die Media-Haftpflichtversicherung.
Guter Versicherungsschutz geht mit der Zeit! Im Artikel lesen Sie, wie sich die Berufshaftpflicht über exali an Ihr Business anpasst.
Der Medienagentur kam zusätzlich zugute, dass ihre Media-Haftpflichtversicherung auch die Haftung von beauftragten Subunternehmer:innen weltweit abdeckt. Dazu heisst es wortwörtlich in den Versicherungsbedingungen von exali: „Versicherungsschutz besteht auch für Haftpflichtansprüche Dritter gegen die Versicherten aus der Beauftragung fremder Unternehmen / Subunternehmen“. Aus diesem Grund sprang die Media-Haftpflicht der Agentur ein, obwohl der Künstler aus den USA 50 Prozent des Schadens verursacht hatte.