Echter exali Schadenfall: Vergessene Bestätigung sorgt für CHF 4'000 Schaden
Fenstertausch mit Profiunterstützung
Um ihre Doppelhaushälfte energieeffizienter zu gestalten, wollte ein Paar die Fenster seines Heims austauschen und das Projekt neben eigenen Mitteln durch eine Förderung der KfW finanzieren. Um auch ja allen Vorgaben gerecht zu werden, sicherten sich die beiden Ende 2020 professionelle Unterstützung in Form eines Energieberaters für Privathaushalte. Dieser sollte die Förderung für den Fenstertausch fachgerecht beantragen.
Keine Förderung ohne Nachweis
Konkret betraf das Vorhaben des Paares die Einzelmassnahme KFW430 mit einem Zuschuss von 20 Prozent der Kosten – sofern die Antragsteller:innen alle geforderten Parameter einhalten. Tatsächlich trug der angeheuerte Energieberater auch wie vereinbart Sorge dafür, dass sämtliche Massnahmen ordnungsgemäss ausgeführt wurden. Leider vergass er jedoch, am Schluss ein wichtiges Dokument – die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) als Nachweis beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hochzuladen.
Das Problem: Das Förderprogramm für den Fenstertausch lief bei der KfW zum Ende des Jahres aus. Nachdem das Versäumnis auffiel, reichte der Energieberater den Antrag samt BzA mit der Bitte um Kulanz Anfang des Folgejahres nach. Die Behörde zeigte sich jedoch streng und lehnte dieses Anliegen ein paar Wochen später ab. Nun war guter Rat im wahrsten Sinn des Wortes teuer – denn das Paar war natürlich alles andere als begeistert und forderte das Geld für die entgangene Förderung nun direkt von dem Energieberater.
Entgangene Förderung: Ein echter Vermögensschaden
Aber wie ist ein derartiger Schaden durch die entgangene Förderung nun versicherungstechnisch einzuordnen und ist so ein Schaden überhaupt versicherbar? Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um einen echten Vermögensschaden, denn durch das Versäumnis des Energieberaters, entstand den Hausbesitzerinnen und Hausbesitzern ein rein finanzieller Verlust. Zum Glück hatte der Energieberater eine Consulting-Haftpflicht über exali abgeschlossen. Diese spezielle Berufshaftpflicht für Berater:innen beinhaltet bereits im Basisschutz eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Schäden aus einer mangelhaften Beratung.
Nachdem uns der Energieberater den entstandenen Schaden gemeldet hatte, leiteten wir den Fall an den Versicherer weiter. Der erstattete die Schadensumme nach eingehender Prüfung. Die neuen Fenster kosteten insgesamt über CHF 20'000, doch der eigentliche Schaden durch die entgangene Förderung belief sich auf CHF 4'000. Nach Abzug der in den Versicherungsbedingungen festgelegten Selbstbeteiligung, erstattete der Versicherer schliesslich die komplette verbliebene Schadensumme.
Mit der Consulting-Haftpflicht auf der sicheren Seite
In beratender Tätigkeiten zwischen zwei Fronten zu stehen erfordert neben Fingerspitzengefühl, auch jede Menge Fachkompetenz. Wenn trotz bester Absicht und bei aller Sorgfalt doch einmal etwas schief geht – sei es eine versäumte Frist, ein Analysefehler oder ein Zahlendreher – ist eine gute Absicherung Gold wert. Bei einer Consulting-Haftpflicht über exali prüft der Versicherer nicht nur Ansprüche auf Schadenersatz und wehrt unberechtigte Forderungen ab, sondern er trägt im Falle eines begründeten Anliegens auch die Kosten.
Bei Fragen sind unsere Expertinnen und Experten in der Kundenberatung gerne für Sie da – von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +41 (0) 58 255 60 00 oder über unser Kontaktformular.
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