Förderung geplatzt: Energieberater vergisst, Antrag zu stellen
Energieberater begleitet Haussanierung
Die energetische Sanierung des Eigenheims ist ein grosses Projekt, das viele nicht allein stemmen wollen. So erging es auch einer Familie, die die Aussendämmung ihres Hauses erneuern wollte. Zur Unterstützung griffen sie daher auf die Expertise eines Energieberaters zurück. Er sollte einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellen. Zudem sollte er einen Förderantrag bei der zuständigen Behörde einreichen.
Bereits im Vorgespräch machte der Berater seiner Kundschaft klar, dass ein Beginn der Umbaumassnahmen vor der behördlichen Genehmigung schädlich für die finanzielle Förderung ist – ein Punkt, der im Verlauf der Geschichte noch eine wichtige Rolle spielen wird.
Energetische Sanierung endet im Chaos
Nachdem die Rahmenbedingungen geklärt waren, machte sich der Energieberater an die Arbeit und erstellte den iSFP. Allen Warnungen des Dienstleisters zum Trotz begann die Familie kurz darauf bereits mit den Umbaumassnahmen. Es vergingen mehrere Monate bis die neue Aussendämmung fertiggestellt war. Nun wollte die Familie natürlich auch den Förderprozess zu einem guten Ende bringen.
Als der Energieberater die Unterlagen zu diesem Auftrag noch einmal durchging, erwartete ihn allerdings eine böse Überraschung: Er hatte die vergangenen Monate unter hoher Arbeitsbelastung mit verschiedenen Projekten, Bauherrinnen und Bauherren verbracht. Daher war ihm das Einreichen des Förderantrags für seine Kundschaft leider völlig entfallen. Diesen Fehler nachträglich zu korrigieren, war zu diesem Zeitpunkt auch nicht mehr möglich, da die Familie die Umbaumassnahmen bereits durchgeführt hatte. Insofern gab es hier keinen Spielraum, das Versäumnis im Nachgang zu beseitigen.
Fehler passieren – Ihre Berufshaftpflicht schützt Sie
Meist müssen viele verschiedene Faktoren ineinandergreifen, damit ein Projekt in einem Misserfolg mündet. Bescheren Sie Ihren Auftraggebenden oder anderen Dritten trotz aller Bemühungen einen Schaden, bietet die Berufshaftpflicht über exali Schutz für Ihr Business.
Stellen beispielsweise Auftraggeberinnen und Auftraggeber nach einem beruflichen Versäumnis Ihrerseits Schadenersatzansprüche, unterzieht der Versicherer diese einer Prüfung. Erweisen Sie sich als berechtigt, übernimmt er die Schadensumme. So müssen Sie nicht mit Ihrem Privatvermögen für Fehler haften, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit unterlaufen. Erweisen sich an Sie gestellte Forderungen als überzogen oder unrechtmässig, wehrt der Versicherer diese in Ihrem Namen ab.
Damit sind Sie bei Ihrer Tätigkeit als Energieberaterin oder Energieberater abgesichert. Sei es im gewerblichen Bereich, intern oder extern (für Privathaushalte).
Bei Fragen ist die exali Kundenbetreuung von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr für Sie das. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer +41 (0) 58 255 60 00 oder über unser Kontaktformular.
Wer ist schuld an der Misere?
Durch das Versäumnis des Energieberaters entging der Familie daher eine Fördersumme von rund CHF 10'000. Diesen Betrag verlangten sie nun von ihrem Berater zurück. Rechtlich gesehen nahmen sie damit den Energieberater für sein berufliches Versehen in Haftung. Mit einer derart hohen Forderung konfrontiert, suchte dieser Hilfe bei seiner Berufshaftpflicht-Versicherung. Diese hatte er für derartige Schadenfälle vor einiger Zeit bei exali online abgeschlossen. Er informierte die Expertinnen und Experten im Kundenservice von exali und schilderte seinen Fall. Nach einer sorgfältigen Prüfung gaben diese den Schadenfall an den zuständigen Schadenspezialisten beim Versicherer weiter.
Die mangelhafte Sorgfalt beim Förderantrag ist für Energieberaterinnen und Energieberater ein reelles berufliches Risiko – wie dieser Schadenfall eindeutig beweist: Vergessene Bestätigung sorgt für CHF 4'000 Schaden.
Der Versicherer stand nun vor der Aufgabe, die Verantwortung – also die Haftungsfrage – für den Schaden zu klären und im gegenseitigen Interesse beizulegen. Zwar erschien das Ganze auf den ersten Blick wie ein klassischer Vermögensschaden (Vermögensschaden ist in diesem Fall der finanzielle Nachteil der Familie in Höhe der nicht erhaltenen Förderung) durch ein berufliches Versäumnis und damit ein klarer Fall für die Berufshaftpflicht. Für besonderen Zündstoff unter den Parteien sorgte jedoch die Tatsache, dass die Klienten trotz Warnung des Energieberaters bereits vor der behördlichen Genehmigung mit der Umbaumassnahme begonnen hatten. Der Versicherer wertete dies als eindeutiges Mitverschulden des Bauherren. Im Sinne eines wohlwollenden Interessenausgleichs bot er jedoch an, dennoch 75 Prozent der Schadensumme zu übernehmen. Sowohl der Energieberater als auch seine ehemalige Kundschaft stimmten diesem Vergleichsvorschlag zu. So erhielt die Familie immerhin CHF 7'500 der entgangenen Förderung. So musste der Energieberater die Vergleichsgespräche nicht selbst führen und die Schadenersatzzahlung nicht aus eigener Tasche begleichen.
Sicherheit durch Ihre Berufshaftpflicht
Dieser Schadenfall zeigt sehr gut, wie schlechte Kommunikation bei hoher Arbeitsbelastung und ein Mangel an Organisation ein Projekt in Schieflage versetzen können. Treffen viele ungünstige Faktoren aufeinander, resultieren diese Entwicklungen nicht selten in einem teuren Vermögensschaden. Hier bietet die Berufshaftpflicht von exali für Energieberatung und andere Tätigkeiten ein verlässliches Sicherheitsnetz, das Ihre Existenz schützt.