Falsche Feiertage: Mediengestalter ruiniert Kalender

Der Alltag als Freelancer ist hektisch. Damit dabei nichts durcheinandergerät, sind gute Organisation und transparente Kommunikation nötig. Misslingt das, steht schnell das ganze Projekt auf der Kippe – wie dieser Schadenfall sehr eindrücklich beweist.

Auftrag zur Kalendergestaltung

Es fing vielversprechend an: Ein Mediengestalter erhielt von einem grossen Handwerksbetrieb mit mehreren Filialen den Auftrag, einen Kalender für das neue Jahr zu erstellen. Dieser Kalender sollte alle zwölf Monate mit sämtlichen Tagen, Ferien sowie Feiertagen für jedes Bundesland abbilden.

Nach der Arbeit am Layout wollte der Mediengestalter die nötigen Daten einfügen. Doch bereits die Daten für den Januar enthielten einige Fehler, die zu diesem Zeitpunkt leider unbemerkt blieben. Zusätzlich hatte der Mediengestalter bei sämtlichen Bundesländern dieselben Feiertage hinterlegt. So entsprach der Kalender ganz und gar nicht den echten Gegebenheiten für das nächste Jahr.

Der Preis von Stress und Hektik

Doch nicht nur dem Mediengestalter fiel dieser Fehler nicht rechtzeitig auf. Auch sein Auftraggeber stimmte dem Druck des Kalenders in dieser Form zu. Nach einem hektischen Sommer, in dem das Projekt aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens eine Weile ruhen musste, machte der Mediengestalter sich schliesslich an die Erstellung der Druckdaten. Die übersandte er – weiterhin mit den falschen Feiertagen versehen – an die Druckerei. Dort ging der Kalender schliesslich in Druck und wurde an sämtliche Filialen des Auftraggebers verteilt.

Tipp:

Welche Ausmasse ein Grafikfehler annehmen kann, zeigt auch dieser Artikel: Layout-Fehler bei Werbemitteln – ein echter Schadenfall.

Erst dort bemerkte ein aufmerksamer Mitarbeiter den Fehler. Dieses Missgeschick zog daraufhin nicht nur jede Menge Ärger, sondern auch viel Zusatzarbeit nach sich. Die falschen Exemplare mussten nicht nur eingesammelt und vernichtet werden. Zusätzlich war es auch nötig, die Druckdaten zu überarbeiten, damit die Druckerei eine korrekte Version der Kalender erstellen konnte.

Ihr Schutz bei Ansprüchen Dritter

Ob Schadenersatz, vergebliche Aufwendungen oder entgangener Gewinn: Mit einer Mediahaftpflicht über exali sind Sie abgesichert.

Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob die Ansprüche gegen Sie berechtigt sind. Unberechtigte Forderungen werden im Rahmen des sogenannten passiven Rechtsschutzes in Ihrem Namen abgewehrt. Erweisen sich die Ansprüche als überzogen, sorgt der Versicherer dafür, dass sie in ihrer Höhe angepasst werden. Stellen sie sich dagegen als gerechtfertigt heraus, übernimmt der Versicherer die Schadensumme.

Bei Fragen und Anregungen erreichen Sie unseren Kundenservice von Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +41 (0) 58 255 60 00. Oder Sie nutzen ganz einfach unser Kontaktformular.

CHF 5‘000 Schaden wegen falscher Druckdaten

Der Irrtum des Mediengestalters zog am Ende einen Schaden in Höhe von CHF 5‘000 nach sich. Diese Summe wollte der Auftraggeber natürlich nicht allein stemmen. Daher nahm der Handwerksbetrieb den Mediengestalter für sein Versäumnis - juristisch ausgedrückt für die „Schlechtleistung“ - in Haftung.

Dieser nahm umgehend Kontakt zu den Versicherungsexpertinnen und -experten im Kundenservice von exali auf. Nach eingehender und sorgfältiger Prüfung des Falls leiteten sie den Sachverhalt an den zuständigen Versicherer weiter. Der Fehler lag klar im Layout des Mediengestalters. Daher übernahm der Berufshaftpflichtversicherer den geforderten Schadenersatz für den entstandenen Vermögensschaden (Druckkosten, das Einsammeln der falschen Kalender sowie die Kosten für den Neudruck).

Hinweis: Die Absicherung von echten Vermögensschäden ist bei der Media-Haftpflicht über exali bereits im Basisschutz enthalten. Bei Vermögensschäden handelt es sich um Schäden, die Ihrer Kundschaft einen finanziellen Nachteil verursachen, ohne dass ein Sachschaden oder Personenschaden vorausgegangen ist.

Auch bei Druckeigenschäden rundum geschützt

In diesem Fall hatte der Mediengestalter den Druck im Namen des Auftraggebers veranlasst. Es handelte sich also um einen Drittschaden (geschädigt ist hier der Handwerksbetrieb). Hätte er den Druckauftrag in seinem eigenen Namen versendet – was bei Fullservice-Agenturen häufig der Fall ist – hätte es sich um einen sogenannten Druckeigenschaden gehandelt. Denn in diesem Fall hätte die Fullservice-Agentur den Schaden selbst erlitten. Auch gegen diese Variante des Eigenschadens können Sie sich mit einem Zusatzbaustein zur Mediahaftpflicht über exali absichern. Mit der sogenannten Druckeigenschaden-Versicherung (DES) sind Sie auch in solchen Fällen geschützt. Der Versicherer ersetzt Ihnen die vergeblichen Aufwendungen für Druck-, Steuerungs- und Herstellungsaufträge, die Sie Dritten (zum Beispiel einer Druckerei) im eigenen Namen für Auftraggeberinnen oder Auftraggeber erteilen. So sind Sie auch dann in Haftungsfragen nicht allein, wenn Sie für Andere Druckaufträge veranlassen.