Absicherung gegen Abmahnungen auf einen Blick
- Schutz bei Abmahnung wegen fehlerhaftem Impressum
- Absicherung gegen Abmahnungen wegen Urheber- und Markenrechtsverletzungen
- Rückendeckung bei Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Schutz vor Veröffentlichungsrisiken, beispielsweise auf Webseiten, Blogs oder in den sozialen Medien
- Integraler Bestandteil jeder exali.ch Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
- Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
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exali.ch
Gegen welche Abmahnungen schützt die Vermögensschadenhaftpflicht?
Eine Abmahnung erfolgt, weil ein Dritter (beispielsweise der Urheber eines Bildes, ein Verbraucherschutzverband oder ein Wettbewerber) seine Rechte verletzt sieht und so einen Vermögensschaden geltend macht. Mit der Vermögensschadenhaftpflicht über exali.ch sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite.Finden Sie Ihre Branche und sichern Sie sich gegen Abmahnungen ab
Abmahnung: Zwei Fälle aus der exali Schaden-Praxis
Dass es zahlreiche Gründe geben kann, warum im täglichen Business teure Abmahnungen im Briefkasten landen, erleben wir bei exali beinahe täglich. Zwei Fälle aus unserer Praxis:
Markenrechtsverletzung: Webentwickler legt sich unabsichtlich mit Technologie-Konzern an
In diesem Fall betrieb unser Versicherungsnehmer – ein freiberuflicher Webentwickler – seine Webseite und sein Leistungsangebot über eine Domain, deren Bestandteile bereits vor vielen Jahren von einem amerikanischen Unternehmen als weltweit bekannte Marke angemeldet wurde. Der Webentwickler ging jedoch davon aus, dass die Nutzungsbedingungen für „Reseller“ die Verwendung zulassen würden.
Ein teurer Irrtum: Bereits dem ersten Abmahnschreiben einer auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei war eine Kostennote von über CHF 6'000 beigefügt, der Streitwert belief sich auf CHF 260'000. Dank seiner Berufshaftpflichtversicherung, die die Kosten im Zusammenhang mit der Abmahnung übernahm, konnte der Webentwickler nach dem ersten Schreck aufatmen.
Urheberrechtsverletzung: Freiberufler soll für illegal veröffentlichte Bilder zahlen
„Es muss sich um einen Fehler handeln!“ Dieser Gedanke schiesst einem Webdesigner durch den Kopf, als er eine Abmahnung für 20 Promi-Bilder bekommt, die er auf seiner Domain veröffentlicht haben soll. Er selbst sieht die Bilder in dem Schreiben des Anwalts zum ersten Mal. Nach kurzer Recherche ist allerdings klar: Die Abmahnung ist echt, ein Hacker hat die Seite manipuliert und die 20 Bilder inklusive Schadcode unbemerkt auf die Seite des Webdesigners geladen.
Der Grund für die Rechtsverletzung ist jedoch unerheblich. Der Webdesigner muss für die Urheberrechtsverletzung durch seine Seite haften, auch wenn ihn keine direkte Schuld trifft. Der Anwalt, der die Lizenzinhaberin vertritt, fordert vom Webdesigner knapp CHF 4'000 Schadenersatz für entgangene Lizenzgebühren und Anwaltskosten. Gut, dass der Webdesigner durch seine Berufshaftpflichtversicherung umfassend abgesichert war.